BilMoG – Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

BilMoG – Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Am 26. März 2009 wurde das BilMoG vom Bundestag und am 3. April 2009 vom Bundesrat verabschiedet. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 28. Mai 2009.

BilMoG T-Konto

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Ziel des BilMoG ist, das deutsche Bilanzrecht einerseits den international üblichen Methoden der Rechnungslegung anzunähern. So soll der handelsrechtliche Jahresabschluss an Aussagekraft und Vergleichbarkeit gewinnen. Auch die Bilanzierung bei mittelständischen Unternehmen wird in vielen Teilen an international übliche Rechnungslegunsprinzipien angenähert. Andererseits bleibt die HGB-Bilanz weiterhin Grundlage für die Ausschüttungsbemessung und die steuerliche Gewinnermittlung.

Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 28 vom 28. Mai 2009 (Seite 1102 ff.) wurde das Bilanzechtsmodernisierungsgesetz als Gesetz vom 25. Mai 2009 verkündet. Hier der Link  BilMoG.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seine erste Verlautbarung zum BilMoG veröffentlicht. Gegenwärtig werden noch weitere Verlautbarungen zu zentralen Fragen des BilMoG erarbeitet, deren Veröffentlichung noch im Laufe des Jahres 2009 erfolgen soll. Hier der Link zur Presseerklärung.

Hier außerdem der Hinweis auf einen Entwurf zur Änderung von IDW Prüfungsstandards aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 29.04.2009 (Stand).

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