Die Neuregelung stellt auch Kompromisse zu der vielfältig geforderten Internationalisierung der Rechnungslegung und den bisherigen handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung dar. Anhebung des Informationsniveaus und die Sicherung der Informationsfunktion wurden durch die Beseitigung bestehender handelsrechtlicher Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte erreicht. Ein Ziel ist auch die Stärkung von innovativen und forschungsintensiven Unternehmen am Standort Deutschland durch die Aktivierung der nicht entgeltlich erworbenen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände. Dadurch wird die Eigenkapitalbasis der Unternehmen gestärkt und gleichzeitig ihre Handlungsfähigkeit verbessert. Der Zugang zu Kapitalmärkten wird erleichtert, um sich damit auch mit Eigen- und Fremdkapital kostengünstig zu versorgen.
Für die Unternehmen wird die Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eine Aufgabe sein, da die Definition und Auslegung im geplanten RegE nicht konkret ist. Durch die letztendliche Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen, ergeben sich auch komplexe Fragen, die mit bilanzpolitischen Konsequenzen verbunden sind. Dies wirkt sich auf Bilanzstruktur, Bilanzkennzahlen und Jahresergebnisse sowie auf das Rating aus. Weiterhin sind die Forderung nach Minimierung des Verwaltungsaufwands und die Bilanzierung entstehender Werte in der Praxis zur Umsetzung des BilMoGs entstanden. Das Ziel ist eine vollwertige, einfach in der Handhabung und kostengünstigere Version zu den internationalen Rechnungslegungsstandards.
Insgesamt wird das Gesetzesvorhaben die Aussagekraft des HGB-Abschlusses erhöhen und gleichzeitig weiterhin dem Gläubigerschutz treu bleiben. Die langfristigen Auswirkungen, durch die Aktivierung von selbst geschaffenen Vermögenswerten auf das tatsächliche „Bilanzbild“ deutscher Unternehmen, scheinen durch den Einsatz des Seneca Systems und dem IC-Calculator ein Meilenstein zu werden.
… mehr darüber unter: www.seneca.de
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